
Ausbildungsbetrieb
Erfahre mehr über die Ausbildung bei Salus
„In der Werbeabteilung arbeiten neun Mitarbeiter und ein Azubi. Alle drei Jahre wird ein neuer Mediengestalter in der Abteilung ausgebildet. Als Mediengestalter arbeite ich die meiste Zeit am Computer. Dabei lerne ich den Umgang mit den gängigen Grafikprogrammen InDesign, Illustrator und Photoshop. Meine Aufgaben sind sehr vielseitig wie z. B. die Gestaltung von Flyern, Broschüren und anderen Werbemitteln. Außerdem werden Packmittel für Tee, Tonika, Kapseln und Dragees mit dem Layoutprogramm InDesign aufgebaut und gestaltet. Dabei müssen viele technische Vorgaben beachtet werden und es ist höchste Genauigkeit gefragt.
Besonders gut gefällt mir die Organisation und Gestaltung unseres Hausmagazins „Salus-Bladl“, das zweimal im Jahr erscheint. Da Salus auch oft auf Messen vertreten ist, entwerfen wir dafür den Messestand und die dazugehörigen Werbemittel: Aufsteller, Gewinnspielkarten, Banner, Aufkleber und vieles mehr.
Eine gute Abwechslung zur Arbeit am Computer ist die Dekoration der Schaufenster und Schaukästen. Sie werden der Jahreszeit angepasst und neu dekoriert. Hierbei habe ich sehr viele Freiheiten und kann mich gestalterisch voll austoben. Außerdem betreue ich die Praktikanten, die in den Beruf des Mediengestalters hineinschnuppern möchten.
Eine Besonderheit in der Ausbildung bei Salus: Ich habe sehr viele Freiheiten in Bezug auf die Gestaltung und kann so meine Kreativität voll entfalten.
Am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres steht dann auch schon die erste Prüfung an – die Zwischenprüfung. Sie erfolgt schriftlich in den Fächern Deutsch, Englisch, Sozialkunde und dem Hauptfach Fachunterricht. Im praktischen Teil muss ein Logo digitalisiert und ein Druckprodukt erstellt werden.
Im letzten Ausbildungsjahr schreiben wir die Abschlussprüfung. Zur Vorbereitung dieser Prüfung erhält man die Möglichkeit an einem Vorbereitungskurs teilzunehmen.“
Interessiert?
Dann übersenden Sie uns bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe des Eintrittstermins und Ihren Gehaltsvorstellungen an:
SALUS Haus GmbH & Co. KG
Personalabteilung
Bahnhofstraße 24 | 83052 Bruckmühl
personal@salus.de
Ingrid Grabichler & Annalena Wöhrle
08062 / 901-159
08062 / 901-143
personal@salus.de
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Berufsschule: Berufliches Schulzentrum Alois Senefelder München (Hackerbrücke), 1. Jahr: 2 Tage pro Woche, 2. und 3. Jahr: 1 Tag pro Woche
Arbeitszeiten: Mo – Do: 07:30 – 16:30 Uhr, Fr: 07:30 – 12:30 Uhr
Benötigter Schulabschluss: Mittlere Reife
Fähigkeiten: Kreativität und Ideenreichtum, Freude am Arbeiten mit dem Computer, gute Rechtschreibkenntnisse, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein
Weiterbildungsmöglichkeiten: Medienfachwirt
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Zweck: Fehleranalyse, statistische Auswertung unserer Website
Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Ausführung von Analysesoftware und Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, Anonymisierung der erhobenen Daten; Auswertung der anonymen Daten in Form von Statistiken
Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre.
Gemeinsamer Verantwortlicher: Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website; jedoch eingeschränkte Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Fehleranalyse
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Facebook Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Zweck: Personalisierung von Werbung, Wiedererkennung und personalisierte Bewerbung von Websitebesuchern, Messung des Werbeerfolgs
Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Ausführung von Drittanbietersoftware und Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät; Anreicherung von Werbenetzwerken; Auswertung der Daten; Personalisierung von Werbung; Wiedererkennung und Bewerbung von Websitebesuchern auf fremden Websites, Messung des Werbeerfolgs
Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre.
Gemeinsamer Verantwortlicher: Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website; jedoch eingeschränkte Möglichkeiten der Bewerbung von Websitebesuchern
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Facebook Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Zweck: Personalisierung von Werbung, Wiedererkennung und personalisierte Bewerbung von Websitebesuchern, Messung des Werbeerfolgs
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Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre.
Gemeinsamer Verantwortlicher: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
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Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website; jedoch eingeschränkte Möglichkeiten der Bewerbung von Websitebesuchern
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Gemeinsamer Verantwortlicher:Outbrain limited, 175 High Holborn, WC1V 7AA London, gb
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Gemeinsamer Verantwortlicher:Performance Media Deutschland GmbH, Gorch-Fock-Wall 1a, 20354 Hamburg, de
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Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre.
Gemeinsamer Verantwortlicher:Taboola Germany GmbH, Alt-Moabit 2, 10557 Berlin, de
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Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website; jedoch eingeschränkte Möglichkeiten der Bewerbung von Websitebesuchern
Zweck: Anzeigen des Kartendienstes Google Maps
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Speicherdauer: bis zum Verlassen der Website
Gemeinsamer Verantwortlicher: Google LLC, Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA
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Zweck: Wiedergabe von Videos
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Speicherdauer: bis zum Verlassen der Website
Gemeinsamer Verantwortlicher: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
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Zweck:Vermeidung nicht menschlicher bzw. automatisierter Eingaben
Verarbeitungsvorgänge:Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Ausführung von Drittanbietersoftware und Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät; Berechnung einer User-ID; Anreicherung von Werbenetzwerken
Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre
Gemeinsamer Verantwortlicher: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Die Nichterteilung der Einwilligung hat zur Folge, dass die Nutzung von reCaptcha und damit verbundenen Formularen nicht möglich ist.
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Google Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.