Reizdarmsyndrom
Nach den offiziellen „Leitlinien", die Ärzten als Maßstab für Diagnostik und Therapie dienen, liegt ein Reizdarmsyndrom dann vor, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind(2):
- Es bestehen länger als drei Monate anhaltende Beschwerden, die von Patient und Arzt auf den Darm bezogen werden und die mit Veränderungen des Stuhlgangs einhergehen.
- Die Beschwerden sind so stark, dass die Lebensqualität des Patienten relevant beeinträchtigt wird und er deshalb (ärztliche) Hilfe sucht.
- Für andere Krankheitsbilder charakteristische Veränderungen, die für die Symptomatik verantwortlich sein können, liegen nicht vor.